Vollgutachten für alle Immobilienarten

Das vollumfängliche Gutachten, auch Vollgutachten nach §194 BauGB genannt, erfolgt schriftlich und enthält – soweit möglich – alle Berechnungen vom Sach-, Ertrags- und Vergleichswertverfahren inklusive ausführlicher Erläuterungen, Plausibilisierungen sowie Erklärungen und Herleitungen.

Das Vollgutachten ist gerichtsfest und eignet sich insofern für alle Streitigkeiten vor Gericht, z.B. bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, steuerrechtlichen Fällen, etc.

In Zweifelsfällen erstellen wir auch Gegengutachten zur Betrachtung einzelner Fälle.

Unser Sachverständigenbüro ist anerkannt darin, Fremdgutachten zu überprüfen und Stellungnahmen dazu zu erstellen.

Wenden Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen an uns. Eine diskrete und vertrauensvolle Bearbeitung sichern wir Ihnen bereits jetzt zu.

Checkliste - Vollgutachten

Wird benötigt

Zusätzlich bei Eigentumswohnungen

Zusätzlich bei Mehrfamilienhäusern und gewerbl. Objekten

Zusätzlich bei Hotels und Gastronomie

Zusätzlich bei Industrie- und Logistikimmobilien

Zusätzlich bei Handelsimmobilien

Marcus Kammel
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

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