Vollgutachten für alle Immobilienarten
Das vollumfängliche Gutachten, auch Vollgutachten nach §194 BauGB genannt, erfolgt schriftlich und enthält – soweit möglich – alle Berechnungen vom Sach-, Ertrags- und Vergleichswertverfahren inklusive ausführlicher Erläuterungen, Plausibilisierungen sowie Erklärungen und Herleitungen.
Das Vollgutachten ist gerichtsfest und eignet sich insofern für alle Streitigkeiten vor Gericht, z.B. bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, steuerrechtlichen Fällen, etc.
In Zweifelsfällen erstellen wir auch Gegengutachten zur Betrachtung einzelner Fälle.
Unser Sachverständigenbüro ist anerkannt darin, Fremdgutachten zu überprüfen und Stellungnahmen dazu zu erstellen.
Wenden Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen an uns. Eine diskrete und vertrauensvolle Bearbeitung sichern wir Ihnen bereits jetzt zu.
Checkliste - Vollgutachten
Wird benötigt
- Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) vom Grundbuchamt
- Baulasten aus dem Baulastenverzeichnis
- Katasterauszug (Lageplan Grundstück) vom Katasteramt
- Auszug aus dem Altlastenkataster vom Katasteramt
- Baugenehmigung in der Bauakte
- Berechnung Fläche / umbauter Raum, Wohn-, Nutzfläche, Bruttogrundfläche (BGF) in der Bauakte
- Grunddienstbarkeiten (alle Verträge) vom Grundbuchamt
- Reallasten (alle Verträge) vom Grundbuchamt
- Energieausweis über unser Büro erhältlich
- Grundrisse und Schnittzeichnungen in der Bauakte
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung (mit Aufteilungsplan) vom Eigentümer / Hausverwaltung
- Wohngeldabrechnung vom Eigentümer / Hausverwaltung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen (der letzten 5 Jahre) vom Eigentümer / Hausverwaltung
- Rücklagenübersicht vom Eigentümer / Hausverwaltung
Zusätzlich bei Mehrfamilienhäusern und gewerbl. Objekten
- Nebenkostenabrechnung vom Eigentümer/Hausverwaltung
- Mietverträge/ Pachtverträge vom Eigentümer
Zusätzlich bei Hotels und Gastronomie
- Einnahmen-/ Überschussrechnungen
- Bilanzen
- Steuerbescheide
- Zimmerbelegungsquote
- Umsätze nach Food & Beverage, Logis
- Average Room Rate
- Pachtverträge
Zusätzlich bei Industrie- und Logistikimmobilien
- Betriebskostenaufstellung
- Aufstellung AFA der technischen Ausstattungen
- Prüfberichte für technische Anlagen
Zusätzlich bei Handelsimmobilien
- jährlicher Umsatz
- Passantenfrequenz
- Prüfberichte für technische Anlagen
Marcus Kammel
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung