
Werteinschätzung einer Immobilie
Die Werteinschätzung erfolgt schriftlich und enthält – soweit möglich – dieselben Schätzungen vom Sach-, Ertrags- und Vergleichswertverfahren wie in einem Vollgutachten nach §194 BauGB. Anders als beim vollumfänglichen Gutachten wird hier allerdings auf Erläuterungen, Plausibilisierungen sowie Erklärungen und Herleitungen verzichtet. Ein Vollgutachten nach §194 BauGB ersetzt die schriftliche Werteinschätzung jedoch nicht.
Die schriftliche Werteinschätzung eignet sich dennoch als schriftliche Expertise für folgende Bedarfsfälle:
- Verkauf einer Immobilie
Der in der schriftlichen Werteinschätzung ermittelte Wert kann als fundierte Basis für einen marktgerechten Preis zum Verkauf angesetzt werden. Gegenüber Kaufinteressenten kann die schriftliche Werteinschätzung zur Stützung der Kaufpreisvorstellung dienen. - Erbauseinandersetzungen und Erbauszahlungen
Der in der schriftlichen Werteinschätzung ermittelte Wert bietet Erben eine fundierten richtwert zur Aufteilung und Auszahlung eines Immobilienerbes. - Scheidung
Der in der schriftlichen Werteinschätzung ermittelte Wert repräsentiert einen objektiven Richtwert zur Gütertrennung und –aufteilung. - Banken und Versicherungen
Die schriftliche Werteinschätzung eigent sich zur Vorlage bei Banken und Versicherungen, wenn ein objektiv ermittelter Marktwert verlangt wird.
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis.

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Checkliste - Werteinschätzung
Wird benötigt
- Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) vom Grundbuchamt
- Baulasten aus dem Baulastenverzeichnis
- Katasterauszug (Lageplan Grundstück) vom Katasteramt
- Auszug aus dem Altlastenkataster vom Katasteramt
- Baugenehmigung in der Bauakte
- Berechnung Fläche / umbauter Raum, Wohn-, Nutzfläche, Bruttogrundfläche (BGF) in der Bauakte
- Grunddienstbarkeiten (alle Verträge) vom Grundbuchamt
- Reallasten (alle Verträge) vom Grundbuchamt
- Energieausweis über unser Büro erhältlich
- Grundrisse und Schnittzeichnungen in der Bauakte
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung (mit Aufteilungsplan) vom Eigentümer / Hausverwaltung
- Wohngeldabrechnung vom Eigentümer / Hausverwaltung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen (der letzten 5 Jahre) vom Eigentümer / Hausverwaltung
- Rücklagenübersicht vom Eigentümer / Hausverwaltung
Zusätzlich bei Mehrfamilienhäusern und gewerbl. Objekten
- Nebenkostenabrechnung vom Eigentümer/Hausverwaltung
- Mietverträge (insoweit vorhanden) vom Eigentümer

Marcus Kammel
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung