Mündliche Beratung von Verkäufern

Fallbeispiele aus der Praxis, die zeigen, wie wichtig die mündliche Beratung auch oder vor allem für Verkäufer ist.

Es ist immer gut den wirklichen Preis der Immobilie zu wissen!  

Verkauf eines angebauten Hauses

Ein Eigentümer aus Gevelsberg konsultierte uns für eine mündliche Wertfeststellung für den Verkauf eines an ein Gewerbeobjekt einseitig angebautes Dreifamilienhaus im Sondereigentum stehend. Nach einer Ortsbesichtigung und der Sichtung aller Unterlagen und Verträge stellte sich heraus, dass eine Wohnung bereits übertragen worden war und eigentlich nur noch zwei einzelne Wohnungen mit erheblichem Instandhaltungsstau verkauft werden konnten. 

Hierbei handelte es sich um einen Leerstand und ein längerfristiges Mietverhältnis, welches auch im Falle einer Eigenbedarfskündigung aufgrund der Schwerbehinderung der Mieterin nicht so einfach hätte aufgelöst werden können. Außerdem befanden sich im Keller der Immobilie die Anschlüsse und Zähler aller Versorgungsleitungen des angebauten Gewerbeobjektes. 

Wie ist nun die Lösung?

Bei einem Verkauf hätten die beiden Objekte mit erheblichem Kostenfaktor voneinander wirtschaftlich getrennt werden müssen. Für eine Modernisierung der Wohnungen fehlten die Mittel. Nach unserer Empfehlung  haben wir dem vorgenannten Kunden durch unser Maklerbüro KIM-Immobilien schnellstmöglich eine Finanzierung und nach der Modernisierung der freien Wohnung einen solventen Mieter vermittelt. Ende gut, alles gut!   

Auszahlung des Bruders

Nach Iserlohn wurden wir gerufen, weil die Tochter der Verstorbenen mit Ihrem Ehemann das freistehende Elternhaus unter der Berücksichtigung der Auszahlung des Erbanteils an Ihren Bruder übernehmen wollte. Die Werte-Meinungen der beiden Parteien wichen wie so häufig auseinander. 

Die Schwester war der Meinung das renovierungsbedürftige Haus sei um die 180.000,00 € wert, der Bruder hingegen ging aufgrund des großen Grundstückes von knapp über 40.000 m² von 260.000,00 € bis 280.000,00 € aus. Die beiden Erbparteien standen kurz vor einem Streit. Nach der Grundbucheinsicht und der Zuordnung der rechtlichen Zustände und der dazugehörigen Grunddienstbarkeiten aller Flurstücke wie Wegerechte, Leitungsrechte und Pachtverträge der landwirtschaftlichen Flächen anhand des Katasterauszuges haben wir allen Beteiligten dezidiert die daraus nachwirkenden Bezifferungen getrennt nach der Wertigkeit des Gebäudes und der Bodenwerte unter der Berücksichtigung der Restnutzungsdauer der Liegenschaft mit dem Betrag für die Beseitigung des Modernisierungsstaus hinreichend erläutert. 

Die Geschwister und Ihre Partner konnten durch unsere Einschätzung und Erklärungen nach einem persönlichen, dreistündigen Termin vor Ort auch ohne eine schriftliche Stellungnahme oder ein Vollgutachten nachhaltig die mündliche Werteinschätzung in Höhe von rund 230.000,00 € verstehen. 

Und die Essenz dieser Schilderung aus unserem Alltag? Die Geschwister konnten sich nach unserer Beratung wohlwollend auch ohne weiteren Rechtsstreit einvernehmlich auseinanderdividieren.